Studierendenmobilität
Sämtliche Informationen im Zusammenhang mit Ihrer Mobilität sind HIER verfügbar.
Nach erfolgter Genehmigung Ihrer Mobilität werden Ihnen alle weiteren Anweisungen über die angegebenen Kontaktdaten übermittelt.
Die Mobilität zu Studienaufenthalten und/oder Berufspraktika kann an Hochschuleinrichtungen oder Organisationen in Erasmus+-Programmländern realisiert werden. Programmländer sind die EU-Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Litauen, Lettland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien, Türkei und Serbien.
Voraussetzung für die Realisierung der Mobilität zu Studienaufenthalten sind abgeschlossene Erasmus+-Interinstitutionelle Vereinbarungen. Für Einrichtungen im Bereich der Hochschulbildung ist die Bedingung, dass ihnen das Dokument „Erasmus-Universitätscharta“ (Erasmus University Charter – EUC) erteilt wurde, das garantiert, dass die betreffende Hochschule Erasmus-Aktivitäten gemäß hohen Qualitätsstandards durchführt.