Studierendenmobilität

Offene Ausschreibungen und Bewerbungen sind hier verfügbar.

Die Mobilität zu Studienaufenthalten und/oder Berufspraktika kann an Hochschuleinrichtungen oder Organisationen in Erasmus+-Programmländern realisiert werden. Programmländer sind die EU-Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Litauen, Lettland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien, Türkei und Serbien.

Voraussetzung für die Realisierung der Mobilität zu Studienaufenthalten sind abgeschlossene Erasmus+-Interinstitutionelle Vereinbarungen. Für Einrichtungen im Bereich der Hochschulbildung ist die Bedingung, dass ihnen das Dokument „Erasmus-Universitätscharta“ (Erasmus University Charter – EUC) erteilt wurde, das garantiert, dass die betreffende Hochschule Erasmus-Aktivitäten gemäß hohen Qualitätsstandards durchführt.

Die Regeln für das Verfahren zur Anerkennung der Studierendenmobilität können hier heruntergeladen werden.